Erklärung zur Barrierefreiheit

Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schoenbrunn.at 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 1.1.1 „Non-text Content“

Das Hintergrund-Video auf der Startseite ist kurz, dekorativ und beinhaltet weder Ton noch Text und ist daher nicht steuerbar. Das Hintergrund-Video ist mit einem deskriptiven Alternativ-Text versehen.

Erfolgskriterium 1.4.3 „Contrast (Minimum)“

Der Claim auf der Startseite ist auf Realbild gesetzt, wodurch der Kontrast auch abhängig von der jeweiligen Bildschirmgröße variiert und ggf. das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast) nicht erfüllt wird. Der Claim ist sehr groß und bei der Auswahl des Hintergrundbildes bzw. Hintergrundvideos achten wir auf ein gutes Kontrastverhältnis.

Erfolgskriterium 2.1.1 „Keyboard“

Die Interaktive Karte ist mittels Tastatur und Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar, wodurch ggf. Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht erfüllt wird. Alternativ zur Karte können die Inhaltsseiten mit den Zimmer- bzw. Ortsbeschreibungen auch ohne Karte in der vorgesehenen Reihenfolge durchnavigiert werden.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Erfolgskriterium 1.2.5 „Audio Description (Prerecorded)“

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Schönbrunn Group liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 07. Oktober 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Schloß Schönbrunn Kultur- u. Betriebsges.m.b.H. 
Schönbrunner Schloßstraße 47 
1130 Wien
Tel.: +43-1-81113-0
Fax: +43-1-8121106
info[at]schoenbrunn-group.com 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

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