Rechtslage / Funktion

Neuigkeiten aus Schönbrunn:

Schönbrunn-News

   

Schloß Schönbrunn Nr. 1

Hitliste der Wiener Sehenswürdigkeiten 2009
Pressemitteilung 4.8.2010

Forschung aktuell 1

Schloß Schönbrunn erhält 2 Portraits aus der Gemäldegalerie des KHM als Dauerleihgabe
Bildausstattung Salon der Kaiserin

Forschung aktuell 2

Gemäldetausch im Karussellzimmer
Portrait Karl VI.

Bilanz-Pressekonferenz 2010

Presseinformation 9.7.2010

Sanierung Große Galerie

Bislang größtes Restaurierprojekt in Schloß Schönbrunn startet
Pressemitteilung 24.3.2010

Tagen & Feiern

Sich-Wohlfühlen in historischem Ambiente
Tagungszentrum
Räume im Schloss
Sonder- & Abendführungen

Rechtslage und Funktion der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.

Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im alleinigen Eigentum der Republik Österreich steht und von zwei Geschäftsführern, Prof. DI Dr. Wolfgang Kippes (Technischer GF) und Mag. Dr. Franz Sattlecker (Betriebswirtschaftlicher GF) geführt wird. Rechtsgrundlage ist ein Gesetz aus dem Frühjahr 1992, das die privatrechtliche Ausgliederung des Betriebes von Schloß Schönbrunn definiert.

Die privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, der aus vier Beamten der in Schönbrunn involvierten Ministerien und zwei Fachleuten aus der Wirtschaft besetzt ist - dazu die gesetzlich vorgesehene Mitarbeitervertretung.

Zusätzlich wird die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. von einem "Kulturhistorisch-touristischen Beirat" beraten, der aus insgesamt 20 Personen besteht und sich aus Kunsthistorikern, Denkmalschützern, Museumsfachleuten und Touristikexperten zusammensetzt. Dieser Beirat ist in allen wesentlichen Fragen der touristischen Nutzung zu konsultieren.

Das Areal von Schönbrunn ist im Besitz der Republik Österreich. Die Gesellschaft führt den Betrieb auf Basis eines Fruchtgenußvertrages mit der Republik Österreich. Alle erwirtschafteten Einnahmen fließen einerseits uneingeschränkt der Gesellschaft zu, andererseits hat die Gesellschaft alle Ausgaben zu tätigen. Die Gesellschaft erhält keine Subventionen, die Investitionen erfolgen ohne Bundeshaftung.

Bookmark and Share