Michaela Gold gold@schoenbrunn.at Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.
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Benützungsrichtlinien
Film- und Fotoaufnahmen im Schloß Schönbrunn
Filmen und Fotografieren in den Prunkräumen des Schlosses Schönbrunn ist nur außerhalb der Öffnungszeiten gestattet.
Film- und Fotoaufnahmen in den Prunkräumen dürfen nur mit Akku-Licht bzw. Handscheinwerfer (Niedervolt 12 Volt pro Lampenkopf nicht mehr als 100 Watt) durchgeführt werden. Es ist verboten originale Stoffe, Tapeten und/oder Gemälde direkt zu beleuchten.
Bei Fotoaufnahmen in den Prunkträumen herrscht absolutes Blitzlichtverbot.
Alle Aufbauten, Schienen, Stative und Leitern mit Platten bzw. schützendem Filz sind zum Schutz des Bodens zu unterlegen.
Unter Scheinwerfer und stromführende Steckverbindungen sind Hitzeschutzmatten zu legen. Strom- und andere Kabel müssen stolpersicher abgedeckt werden.
Die Fenster bzw. Fensterläden dürfen aus kustodischen Gründen nicht geöffnet werden.
Das Filmen und Fotografieren hinter den Absperrungen ist nicht erlaubt.
Durch Sondersperren (Glastüren) gesperrte Räume dürfen weder geöffnet noch betreten werden.
Das Mobiliar darf weder benutzt noch verschoben werden.
Spielszenen sind nicht erlaubt.
Im gesamten Schauraumbereich herrscht striktes Rauchverbot und Speisenverbot.
Allen Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Produktion darf dem Ansehen oder der Sicherheit der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. und von Schloß Schönbrunn nicht schaden; insbesondere dürfen keinerlei Sicherheitsvorkehrungen oder –einrichtungen gezeigt werden; darüber hinaus sind Aufnahmen unzulässig, die geeignet sind, das öffentliche Sittlichkeitsempfinden zu berühren oder als rassistisch, rechtsradikal oder gewaltverherrlichend interpretiert werden könnten.
Bei Nichtbeachtung der Benützungsbedingungen hat der Produzent/Fotograf eine Konventionalstrafe in Höhe von € 4.000,-- pro Verstoß an die SKB zu bezahlen. Die SKB hat zudem das Recht, einen diese Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen.
Schloß Schönbrunn muss als Ort von Filmaufnahmen im Beitrag entsprechend erwähnt werden, jedenfalls hat eine Nennung im Abspann zu erfolgen, und zwar unter Verwendung von zumindest der Wortfolge: „Aufnahmeort: Schloß Schönbrunn, Wien“.