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Kontakt

Michaela Gold
gold@schoenbrunn.at
Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.

Günter Wimmer
public@bundesgaerten.at
Bundesgärten Wien_Innsbruck

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Benützungsrichtlinien

Benützungsrichtlinien für Film- und Fotoaufnahmen im Areal Schönbrunn

  • Absperrungen sind nicht erlaubt.
  • Unsere Parkbesucher habe Vorrag. Bitte nehmen Sie Rücksicht!
  • Das Klettern und Sitzen auf und sonstige vergleichbare Benützen von Brunnen, Figuren, Denkmälern oder anderen Bauwerken ist nicht gestattet.
  • Das Steigen hinter Absperrungen und Zäune ist nicht gestattet.
  • Auf den Fahrstraßen Meidlinger und Hietzinger Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (Passanten, Kinder).
  • Einfahren in den Parkbereich ist nicht gestattet!
  • Am Ehrenhof gilt generelles Parkverbot.
  • Allen Anordnungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Produktion darf dem Ansehen oder der Sicherheit der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. und von Schloß Schönbrunn nicht schaden; insbesondere dürfen keinerlei Sicherheitsvorkehrungen oder –einrichtungen gezeigt werden; darüber hinaus sind Aufnahmen unzulässig, die geeignet sind, das öffentliche Sittlichkeitsempfinden zu berühren oder als rassistisch, rechtsradikal oder gewaltverherrlichend interpretiert werden könnten.
  • Bei Nichtbeachtung der Benützungsbedingungen hat der Produzent/Fotograf eine Konventionalstrafe in Höhe von € 4.000,-- pro Verstoß an die SKB zu bezahlen. Die SKB hat zudem das Recht, einen diese Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen.
  • Schloß Schönbrunn muss als Ort von Filmaufnahmen im Beitrag entsprechend erwähnt werden, jedenfalls hat eine Nennung im Abspann zu erfolgen, und zwar unter Verwendung von zumindest der Wortfolge: „Aufnahmeort: Schloß Schönbrunn, Wien“.

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