Benützungsrichtlinien für Film- und Fotoaufnahmen im Areal Schönbrunn
Absperrungen sind nicht erlaubt.
Unsere Parkbesucher habe Vorrag. Bitte nehmen Sie Rücksicht!
Das Klettern und Sitzen auf und sonstige vergleichbare Benützen von Brunnen, Figuren, Denkmälern oder anderen Bauwerken ist nicht gestattet.
Das Steigen hinter Absperrungen und Zäune ist nicht gestattet.
Auf den Fahrstraßen Meidlinger und Hietzinger Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (Passanten, Kinder).
Einfahren in den Parkbereich ist nicht gestattet!
Am Ehrenhof gilt generelles Parkverbot.
Allen Anordnungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Produktion darf dem Ansehen oder der Sicherheit der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. und von Schloß Schönbrunn nicht schaden; insbesondere dürfen keinerlei Sicherheitsvorkehrungen oder –einrichtungen gezeigt werden; darüber hinaus sind Aufnahmen unzulässig, die geeignet sind, das öffentliche Sittlichkeitsempfinden zu berühren oder als rassistisch, rechtsradikal oder gewaltverherrlichend interpretiert werden könnten.
Bei Nichtbeachtung der Benützungsbedingungen hat der Produzent/Fotograf eine Konventionalstrafe in Höhe von € 4.000,-- pro Verstoß an die SKB zu bezahlen. Die SKB hat zudem das Recht, einen diese Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen.
Schloß Schönbrunn muss als Ort von Filmaufnahmen im Beitrag entsprechend erwähnt werden, jedenfalls hat eine Nennung im Abspann zu erfolgen, und zwar unter Verwendung von zumindest der Wortfolge: „Aufnahmeort: Schloß Schönbrunn, Wien“.